Der Käufer eines Neufahrzeugs (VW Touran Comfortline, Kaufpreis: 30.000 EUR), in dem der Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, kann von dem Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen (vgl. dazu zuletzt Nr. 33/2019). Ein nach der Rücktrittserklärung aufgespieltes Software-Update zur Vermeidung der Stilllegung des Fahrzeugs steht dem Rücktritt nicht entgegen. Der Kläger ist mit dem Fahrzeug 130.516 Kilometer gefahren. Bei einer Gesamtlaufleistung, die der Senat unter Berücksichtigung des Fahrzeugtyps und der Motorgröße auf 250.000 km schätze, ergebe sich ein Nutzungswertersatz in Höhe von knapp 16.000 EUR. (OLG Schleswig-Holstein, Urteil v. 20.11.2019, 9 U 12/19, Revision zum BGH zugelassen).
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