Offiziell heißt es: Für 90 % aller Steuerzahler entfällt der Solidaritätszuschlag ab 2021. Nicht dazu gehören: Alle GmbH-Gesellschafter (Geschäftsführer), die sich neben ihrem Gehalt einen Teil des erwirtschafteten Gewinns auszahlen. Denn für die Abgeltungsteuer wird der Soli bestehen bleiben. Aus 25 % Pauschalsteuer werden so 26,375 % (1,055 x 25 %), zuzüglich Kirchensteuer. Die Gesellschafter der derzeit rund 1,2 Mio. GmbHs und Unternehmergesellschaften in Deutschland – überwiegend kleinere mittelständische Unternehmen, deren Gesellschafter aus dem angesparten GmbH-Gewinn eine Altersvorsorge aufbauen (müssen) – zahlen weiter. Auffällig: Offizielle Erklärungen der Bundesregierung und des Bundesfinanzministers zum Thema Abgeltungssteuer/Solidaritätszuschlag sucht man vergeblich – und zwar weder in den Presse-Statements der Ministerien noch in den Gazetten. Mit den besten Grüßen.
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