Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüfte im Jahr 2018 mehr als 53.000 Arbeitgeber und leitete rund 111.000 Strafverfahren ein, in über 108.000 Strafverfahren wurden Strafen verhängt. Allein in 2018 wurden aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle insgesamt Freiheitsstrafen von über 1.700 Jahren verhängt. Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz stieg auf 2.744 Verfahren (2017: 2.522; 2016: 1.651; 2015: 705) (Quelle: Zoll Jahresstatistik 2018).
Die „Erfolgsbilanz” der FKS ist auch darauf zurückzuführen, dass bereits im vergangenen Jahr zusätzliches Personal eingestellt wurde und mehr Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt wurden. Die meisten Beanstandungen gibt es bei der Dokumentation der Arbeitszeiten.