Ein typischer Fall aus der Praxis: Einer Ihrer Hauptkunden (main customer) schwächelt und muss Insolvenz anmelden. In der Folge prüft der Insolvenzverwalter, inwieweit bestehende Verträge gekündigt werden können bzw. inwieweit über neue Zahlungsziele verhandelt werden kann. Für die betroffene GmbH bedeutet das: Wenn Sie keine neuen Kunden finden, kann die GmbH die laufenden Kosten für Miete und Löhne nur zahlen, indem Reserven – sprich: Gewinne – aus den Vorjahren verbraucht werden. Was tun? …
Damit wird auch ein Teil Ihres persönlichen Polsters und damit auch Ihres „persönlichen Vermögens” von der GmbH aufgezehrt. Wie können Sie das verhindern und Ihr (zukünftiges) Vermögen besser vor einem Zugriff von außen sichern? Besser ist: Sie entnehmen Gewinne sofort nach Ablauf des Geschäftsjahres und zwar so viel, wie handelsrechtlich zulässig ist. Der Gewinn geht dann sofort in Ihr privates Vermögen über. Macht die GmbH im nächsten Jahr Verluste, steht dieses Vermögen dann nicht mehr zur Verfügung. Ein Durchgriff auf Ihr privates Vermögen ist aber so gut wie nicht möglich. Nachteil: Die hohe Besteuerung für ausgeschüttete Gewinne (ca. 54 %). Vorteil: Das Geld ist aus der GmbH „raus“.