Planung | Führen Sie die Teilpläne (Finanzen, Kosten, Umsatz, Personal, Marketing) zusammen. Prüfen Sie anhand der Planung 2017/2018: Ist der Unternehmensplan vollständig und realistisch? Händigen Sie die Planung den verantwortlichen Mitarbeitern aus. Das Thema „Digitalisierung” ist Chefsache. Weisen Sie die zuständigen Mitarbeiter an, das Thema zum TOP in den Ressort-Besprechungen zu machen und über Entwicklungen, Erkenntnisse und Maßnahmen regelmäßig der Geschäftsführung zu berichten. |
Marketing | Prüfen Sie anhand des Soll-Ist-Vergleichs aus der laufenden Planungsperiode:
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Führung | Konnten in 2018 nicht alle Personalgespräche durchgeführt werden, sollte das bis Ende Januar nachgeholt werden. Das betrifft alle Mitarbeiter mit Schlüsselfunktionen und Personalverantwortung. Prüfen Sie, ob solche Gespräche mit Zielvereinbarungen auch in den Abteilungen/Projekten durchgeführt wurden. |
Personal | Personal bleibt der Engpass. Prüfen Sie:
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Urlaub | Bis Ende Januar sollte die Urlaubsplanung 2019 abgeschlossen sein. Achtung: Geschäftsführer, die ihren Urlaub in 2018 nicht antreten konnten, haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Besteht kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung laut Anstellungsvertrag, sollten Sie die Auszahlung (ab 1.4.2019) erst nach Rücksprache mit dem Steuerberater veranlassen |
Steuern | Für Ihre GmbH wird sich in 2019 in Sachen Körperschaftsteuer (15 %) / Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt-Schuld) / Abgeltungssteuer (25 %) nichts ändern. Allerdings sind einige lohnsteuerliche Änderungen umzusetzen (Rechengrößen in der Sozialversicherung, Job-Ticket, Kindergeld usw.). Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater:
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