Als Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie gut beraten, wenn Sie Ihr Gehalt jährlich bis zur steuerlich machbaren Grenze anheben. Hintergrund: In der Regel kommt Sie die Gewinnausschüttung teurer als die Auszahlung von Ertrag als Geschäftsführer-Gehalt. So gesehen ist ein hohes Geschäftsführer-Gehalt die einfachste Steuervermeidungs-Strategie in der GmbH. Wichtig – und darauf weisen wir an dieser Stelle regelmäßig zum Jahresende hin – ist es, dass die formalen Voraussetzungen für die Gehaltserhöhung (Gesellschafterbeschluss) stimmen und dass Ihre Gesamtvergütung die steuerliche Angemessenheits-Grenze nicht übersteigt.
Grundsätzlich haben die Finanzbehörden nicht einzuwenden, wenn …Sie sich bei der Erhöhung an der durchschnittlichen Lohnentwicklung orientieren. Für 2019 prognostiziert die Kienbaum Management-Beratung für Deutschland einen kräftigen Lohnschub von bis zu 3,1 % (Kienbaum Gehaltsentwicklungsprognose 2019). Bei guter Ertragslage der GmbH sollte damit für den Geschäftsführer eine Steigerung des Geschäftsführer-Festgehalts um ebenfalls 3,1 % plus einem geringen Aufschlag steuerlich durchsetzbar sein. Wir empfehlen einen Aufschlag knapp unter der 3,5 % Marge, also um maximal um zusätzlich 0,39 % auf insgesamt 3,49 % – zu zahlen ab Januar 2019.