Selbst wenn Sie noch Tage nach einem Probetraining im Fitness-Studio schmerzhaften Muskelkater haben, wird es Ihnen nicht gelingen auf dem Gerichtsweg Schmerzensgeld durchzusetzen. Dazu das Landgericht Köln: Zunächst kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass bei der Klägerin – trotz eines erhöhten Enzymwertes – keinerlei Gefahr für ein Nierenversagen bestand. Auch seien dauerhafte Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Schlafstörungen nicht auf das Training zurückzuführen. Für nachvollziehbar hielt der Sachverständige lediglich, dass sich die Klägerin über einige wenige Tage unwohl fühlte und unter Kopfschmerzen litt – verursacht durch einen heftigen Muskelkater wegen der ungewohnten Belastung (Urteil v. 11.7.2018, 18 O 73/16, nicht rechtskräftig).
Aus dem Urteil: „Bei einem mehrtägigen Muskelkater, auch wenn er mit zweitägigen Belastungskopfschmerzen verbunden war, handelt es sich um eine Beeinträchtigung, wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten ist und üblicherweise von Sport treibenden hingenommen wird. Schmerzensgeld kann man dafür nicht beanspruchen”.
Nicht bekannt ist, ob der Probant in die Revision gehen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.