In vor-digitalen Zeiten war die Unternehmensorganisation (Rechtsform) eine recht konstante Größe. Neue Geschäftsfelder wurden in die bestehende Organisation eingegliedert – sei es, um Verwaltungskosten zu sparen oder um die Investitionskosten nur verdeckt auszuweisen und mit positiven Zahlen zu verrechnen. Hier hat sich Einiges geändert. Etwa um neue Finanzierungen zu ermöglichen (Investoren, Ausgabe von Anleihen usw.) oder um neue Gesellschafter zu integrieren, ohne dass diese Einfluss auf das Stammgeschäft nehmen können.
Dabei ist eine Ausgliederung neuer Aktivitäten in selbständige (Tochter-) Gesellschaften immer dann sinnvoll, wenn …1.) das mit dem neuen Geschäftsmodell verbundene wirtschaftliche Risiko „hoch” ist, wenn
2.) neue Gesellschafter beteiligt werden sollen und wenn Mitarbeiter an dem neuen Projekt beteiligt werden sollen (müssen) – etwa um hochqualifizierte IT-Fachkräfte zu gewinnen und mittelfristig zu binden.
In Deutschland ist dafür die Mini-GmbH, also die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) gut geeignet – die Haftung beschränkt sich auf die Einlage, die Mindesteinlage pro Gesellschafter beträgt 1 EUR, die Organisation ist übersichtlich wie in der GmbH und neue Anteile können unkompliziert ausgegeben werden. In Frage kommt auch die kleine Aktiengesellschaft – etwa wenn absehbar ist, dass mit vielen und wechselnden Anteilseignern geplant wird. Für ein Europa-Engagement geeignet ist die SE (Europäische Aktiengesellschaft). Die Geschäftsführung entscheidet hier schlussendlich über die Ausrichtung und die Ziele des jeweiligen „Geschäftsmodells”.
Weiterführend: Die Unternehmergesellschaft, Volkelt, Springer Science Media