Laut Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ist es nicht zu beanstanden, wenn Unternehmen mit den Testergebnissen (hier: Stiftung Warentest). Voraussetzung: Es muss sichergestellt sein, dass die Produkttests neutral, sachkundig und in dem Bemühen um Objektivität durchgeführt wurden (OLG Stuttgart, Urteil v. 5.4.2018, 2 U 99/17).
Aus Sicht eines Unternehmens, dessen Produkte im Text schlecht bewertet werden, ist – so ergibt es sich jedenfalls aus dem Urteil des OLG Stuttgart – wichtig, dass sie Fehler oder Mängel in der Produktbewertung zeitnah beanstanden. Spätestens wenn das Prüfprogramm des Test-Unternehmens vorliegt, müssen Sie Beanstandungen vortragen und ggf. rechtliche Schritte ankündigen. Unterlassen Sie das, kann ein solcher Verfahrensfehler dazu führen, dass später sogar mit fehlerhaften Testergebnissen Werbung gegen Sie betrieben werden darf.