Die „GmbH” in der GroKo: Stillstand, aber Neues für den Firmenwagen + Risiko-Management: Wie SIE als Geschäftsführer Ihre GmbH fit für alle Fälle machen (II) + Digital: So nutzen SIE StartUp-Vorteile für Ihre Firma + Unterstützung für den GF: Was tun, wenn der Tag nur 24 Stunden hat? + GF-Vorsorge: Ist Ihr Pensionsanspruch noch sicher?
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 11/2018 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 16. März 2018
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
auf den 174 Seiten Koalitionspapier taucht nicht einmal die „GmbH” auf. Was nicht heißt, es bestünde kein Handlungsbedarf. Verwiesen sei auf offene Rechtsfragen zur Gesellschafterliste, die Möglichkeit einer beurkundungsfreien Übertragung von GmbH-Anteilen oder Probleme bei der Beschlussfeststellung. In Sachen GmbH-Gesellschaftsrecht ist also in den nächsten 4 Jahren nicht mit Änderungen zu rechnen.
Auch in Sachen Besteuerung der deutschen Kapitalgesellschaften (auch: GmbH/UG) im internationalen Vergleich dürfte sich nichts bewegen. Das ist für uns als Praktiker und insbesondere für den Geschäftsführer im kleineren Unternehmen verkraftbar. Stärker in Gewicht fallen die an vielen Stellen nach wie vor ungeklärten Fragen der Sitzverlagerung – etwa, um Standortvorteile jeglicher Art besser zu nutzen. Da wird es nur Bewegung geben, wenn sich die Bundesregierung bewegt. Etwa in Sachen Mitbestimmung oder Gläubigerschutz. Allerdings: Auch hierzu gibt es kein Statement im Koalitionspapier. Und das sich die SPD in Sachen Mitbestimmung neu orientiert, dürfte wohl kaum zu erwarten sein. Also: Stillstand.
Risiko-Management: Wie SIE als Geschäftsführer Ihre GmbH fit für alle Fälle machen (II)
In welchem Umfang und auf welchen gesetzlichen Grundlagen Sie für betriebliche Risiken haften, haben wir in Nr. 9/2018 aufgezeigt. Lesen Sie heute, wie Sie ein wirksames Risiko-Management-System – auch geeignet für kleinere Unternehmen – stufenweise einführen. Stufe 2: Systematisches Beobachten von Risiken. Arbeitsschema:
Wer ist zuständig | Ziel | Geschäftsführungs-Aufgabe |
Geschäftsführung
Abteilungsleitung Presse/Öffentlichkeitsarbeit Alle Mitarbeiter |
Beobachten von Risiken | Auswertung interner und externer Daten und Informationen
Projektgruppe zur Situationsbesprechung Mitarbeit in externen Gruppen und Gremien |
Geschäftsführung | Systematische Erfassung aller Erkenntnisse | Regelmäßige Benachrichtigung der Führungskräfte
Zur Verfügung stellen aller zur Entscheidung notwendigen Informationen |
So werden betriebliche Risiken systematisch erfasst und fortgeschrieben. Arbeitsschema (Beispiele):
Bereich | Risiko | Maßnahme | zuständig |
Planung | Bebauungsplan für die neu geplante Gewerbe-Immobilie | Parallele Suche nach Alternativ-Lösungen in Umlandgemeinden | Geschäftsführung |
Produktion/Entwicklung
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Abhängigkeit von einem Zulieferer (Modul AT) | Eigenentwicklung | Projektgruppe „Software-Entwicklung” |
Mitarbeiter/Fachkräfte | Abhängigkeit von wenigen Spezialisten | Angebot zur Beteiligung an der GmbH
Ausgestaltung der Arbeitsverträge (Kündigungsfristen, Boni) |
GmbH-Gesellschafter
Geschäftsführer Personal
|
Der Geschäftsführer ist dafür zuständig, dass alle Risiko-Bereiche jederzeit handlungsfähig sind und bleiben. Geben Sie den betroffenen Abteilungs-/Projektleitungen konkrete Handlungsanweisungen und statten Sie diese mit den dazu notwendigen Kompetenzen und Ressourcen aus. Im Einzelfall bedeutet das:
-
- Sie passen die internen Vorgaben der Abteilungen/Projekte den notwendigen Maßnahmen zur Risikominimierung an (Beispiel: Die Abteilungs-/Projektleitung wird bevollmächtigt, mit neuen Lieferanten in Kontakt aufzunehmen).
- Sie veranlassen, dass externe Berater in die Fachabteilung eingreifen können (Beispiel: Beauftragung eines Unternehmensberaters zur Erstellung einer Risikoanalyse innerhalb der Fachabteilung)
- Sie stellen den Abteilungs-/Projektleitern den Sofort-Maßnahmenkatalog für ihren jeweiligen Fachbereich zur Verfügung und statten diesen mit den zur sofortigen Umsetzung notwendigen Kompetenzen und Ressourcen aus.
Digital: So nutzen SIE StartUp-Vorteile für Ihre Firma
In fast allen größeren Städten gibt es unterdessen (geförderte) Gründerzentren. Ziel ist es, junge Menschen mit Start-Up-Ideen vor Ort zu binden, zu fördern und ihren Enthusiasmus in realistische Bahnen zu lenken. Das betrifft insbesondere alle Universitäts-Standorte mit IT- und Informatik-Studiengängen. An der Schnittstelle zwischen Studium, Praktikum und Forschung gibt es zahlreiche Initiativen, die jungen Gründern eine Infrastruktur bereitstellen. In solchen privaten Gründerzentren werden professionell ausgestattete Arbeitsplätze, beste Vernetzung, Beratung und weiterführende Seminar-Themen – BWL, Marketing, Social Media usw. – angeboten.
Zugleich bemüht sich das Management der Gründerzentren um Kontakte zur regionalen Wirtschaft bzw. zu Unternehmen, die potenzielle Verwerter der so geschaffenen StartUp-Ideen sind oder sein könnten. Für kleinere Firmen, die keine eigenen Digital-Initiativen entwickeln können, bieten sich damit gute Möglichkeiten, sich in die regionale Gründerszene einzubringen. Das ist möglich,
- indem Sie einen oder mehrere Arbeitsplätze finanzieren (Monatsmiete ab ca. 300 EUR). Das ist möglich auf Zeit und mit inhaltlicher Vorgabe (nur für StartUps mit Branchenbezug),
- Sie können ein StartUp (mit-) finanzieren (Lohnzuschuss, Basisbetrag) und zugleich ein Thema vorgeben, dass auf Ihre Branche/Firma zugeschnitten ist oder
- Sie können sich an einem StartUp direkt beteiligen und so Einfluss auf die Ausrichtung der Projekte nehmen.
- Sie können sich im Beirat eines Gründerzentrums engagieren und somit direkt Kontakt in die Szene aufnehmen.
Unterstützung für den GF: Was tun, wenn der Tag nur 24 Stunden hat?
Als GmbH-Geschäftsführer sind Sie zuständig für alle Belange der GmbH. In besonderen Situationen der GmbH (wirtschaftliche Krise, Umstrukturierungsprozesse usw.) fehlt oft die eigene Erfahrung. Die meisten GmbH-Geschäftsführer scheuen aber den Einsatz von externen Beratern. Entweder sind diese zu teuer oder passen nicht in den mittelständischen Betrieb. Lösung: Der Manager auf Zeit (z. B. Senior Experten Service unter -> www.ses-bonn.de). Damit binden Sie einen erfahrenen Manager vertraglich ins Unternehmen ein. Außerdem kann er am Erfolg seiner Tätigkeit gemessen und vergütet werden. Hat er seine Aufgabe erledigt, scheidet er aus und der vormalige Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer führt die Geschäfte der GmbH wieder alleine. Diese Punkte müssen geklärt werden:
- Aufgabe und Auswahl des Managers: Die Aufgabe muss klar definiert werden. Hat der Manager auf Zeit die geforderte Kompetenz (Branche, Fachwissen, Erfahrung) und das erforderliche Netzwerk zur Lösung der ihm übertragenen Aufgabe. Hat er die für die Aufgabe notwendige Flexibilität (Reisen, Sprachen). Keine Einstellung ohne nachgeprüfte Referenzen.
- Vertragliche Einbindung: Der Manager kann über eine Agentur angestellt werden. Es ist auch möglich, den Manager auf Zeit zum Geschäftsführer zu bestellen. Zu klären und vertraglich zu vereinbaren ist, ob er selbständig (keine Weisungsgebundenheit) oder auf der Grundlage eines befristeten Anstellungsvertrages tätig wird.
- Vergütungsvereinbarung: Zu prüfen ist, ob der Manager auf Zeit nach Tagessätzen, mit einer Pauschale, einem monatlichen Gehalt und einer zusätzlichen Erfolgsbeteiligung vergütet wird.
GF-Vorsorge: Ist Ihr Pensionsanspruch noch sicher?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt dem Europäischen Gerichtshof eine Rechtsfrage zur Prüfung vorgelegt, die Auswirkung für Geschäftsführer haben wird. Weil die Pensionskasse aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten den Pensionsanspruch (z. B. des Geschäftsführers) kürzen musste, hatte der alte Arbeitgeber den fehlenden Betrag aufgestockt. Als dieser Arbeitgeber Insolvenz anmelden musste, wollte der Geschäftsführer den Pensionssicherungs-Verein (PSV) zur Zahlung verpflichten. Das Landesarbeitsgericht gab der Klage statt. Dazu muss der EuGH nun abschließend entscheiden (BAG, Beschluss v. 20.2.2018, 3 AZR 142/16 A).
Eine informative Lektüre wünscht
Herausgeber + Chefredakteur Geschäftsführer-Fachinformationsdienst