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Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Was bringt der Verweis auf BAT?

In mei­nem Anstel­lungs­ver­trag wird auf den BAT ver­wie­sen – was bedeu­tet das für mich als Geschäfts­füh­rer?“. So die Anfra­ge eine Kol­le­gen, der …einen For­mu­lar-Anstel­lungs­ver­trag unter­schrie­ben hat, ohne die ein­zel­nen Ver­trags­be­stand­tei­le juris­tisch zu prü­fen. Kon­kret geht es um die Kün­di­gungs­mo­da­li­tä­ten, wenn in die­sem Zusam­men­hang auf den Bun­des­an­ge­stell­ten-Tarif­ver­trag (BAT) ver­wie­sen wird. Zuletzt hat das OLG Köln für einen über 40jährigen Geschäfts­füh­rer ent­schie­den, dass die­ser nach 15jähriger Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit unkünd­bar ist (§ 53 BAT). Der Geschäfts­füh­rer kann dann nur noch aus wich­ti­gem Grund außer­or­dent­lich gekün­digt wer­den (OLG Köln, Urteil v. 30.10.2008, 18 U 21/08). Das Urteil betrifft Geschäfts­füh­rer, deren Anstel­lungs­ver­trag die Klau­sel „im übri­gen gel­ten die Bestim­mun­gen des BAT oder eine ver­gleich­ba­re For­mu­lie­rung ent­hält und es kei­ne aus­drück­li­che Ver­ein­ba­rung über die Beendigung/Kündigung des Anstel­lungs­ver­tra­ges gibt.

Ist in Ihrem Anstel­lungs­ver­trag auf BAT ver­wie­sen, kön­nen Sie davon aus­ge­hen, dass alle Rege­lungs­punk­te, die nicht aus­drück­lich im Anstel­lungs­ver­trag gere­gelt sind, nach BAT zu beur­tei­len sind. Das betrifft die Kün­di­gungs­fris­ten, aber auch den Anspruch auf eine Gehalts­er­hö­hung. Für Sach­ver­hal­te, die im Anstel­lungs­ver­trag aus­drück­lich gere­gelt sind, gel­ten die­se Ver­ein­ba­run­gen. Kommt es zum Kon­flikt, kann der Geschäfts­füh­rer zwar aus sei­nem Amt abbe­ru­fen wer­den. Der Anstel­lungs­ver­trag bleibt aber – soweit kein wich­ti­ger Grund für eine Kün­di­gung vor­liegt (Pflicht­ver­let­zung, Ver­stoß gegen ver­trag­li­che Bestim­mun­gen) – bestehen. Sie haben dann also gute Kar­ten auf eine hohe Abfin­dung und kön­nen die­se sogar gericht­lich durchsetzen.

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