Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuerplanung für die Nachfolge: Geschäftsführer-Versorgungsrente als Sonderausgaben

Wird dem Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, der sei­ne Betei­li­gung an einer GmbH & Co. KG auf den Juni­or über­tra­gen hat und wei­ter als Geschäfts­füh­rer tätig ist, eine Ver­sor­gungs­ren­te gezahlt, dann kann …der die Ren­te zah­len­de Juni­or die­se Belas­tung nicht als Son­der­aus­ga­ben in sei­ner pri­va­ten Ein­kom­men­steu­er berück­sich­ti­gen (BFH, Urteil v. 20.3.2017, X R 35/16).

Vor­aus­set­zung für den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug der Ver­sor­gungs­leis­tun­gen an den Seni­or ist dem­nach, dass die­ser nicht wei­ter als Geschäfts­füh­rer bestellt bzw. tätig ist. Der Juni­or zahl­te die Ver­sor­gungs­ren­te aus sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen. Anders liegt der Fall, wenn die Ver­sor­gungs­ren­te aus den Ansprü­chen gegen die GmbH gezahlt wird. Hier spielt der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug kei­ne Rol­le. Beach­ten Sie die­se neue Rechts­la­ge z. B. in der Betriebs­auf­spal­tung, wenn die Ver­sor­gung von der Ver­mö­gens-GbR gezahlt wird. Hier kann der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug im Rah­men der ESt-Erklä­rung gel­tend gemacht werden.

Schreibe einen Kommentar