Wird dem Gesellschafter-Geschäftsführer, der seine Beteiligung an einer GmbH & Co. KG auf den Junior übertragen hat und weiter als Geschäftsführer tätig ist, eine Versorgungsrente gezahlt, dann kann …der die Rente zahlende Junior diese Belastung nicht als Sonderausgaben in seiner privaten Einkommensteuer berücksichtigen (BFH, Urteil v. 20.3.2017, X R 35/16).
Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug der Versorgungsleistungen an den Senior ist demnach, dass dieser nicht weiter als Geschäftsführer bestellt bzw. tätig ist. Der Junior zahlte die Versorgungsrente aus seinem Privatvermögen. Anders liegt der Fall, wenn die Versorgungsrente aus den Ansprüchen gegen die GmbH gezahlt wird. Hier spielt der Sonderausgabenabzug keine Rolle. Beachten Sie diese neue Rechtslage z. B. in der Betriebsaufspaltung, wenn die Versorgung von der Vermögens-GbR gezahlt wird. Hier kann der Sonderausgabenabzug im Rahmen der ESt-Erklärung geltend gemacht werden.