Geschäftsführer kann Pensionsanspruch gegen die GmbH durchsetzen: Wurde für die Pensionszusage eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, kann der Geschäftsführer …seinen Pensionsanspruch in voller Höhe gegen die GmbH durchsetzen (OLG Stuttgart, Beschluss v. 28.7.2017, 15 UF 251/16).
Im Urteilsfall gab es eine Deckungslücke zwischen der dem Geschäftsführer zugesagten Höhe der Pension und der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung. Dazu das OLG Stuttgart: Das darf nicht zu Lasten des Geschäftsführers gehen. Der hat einen Anspruch auf die ihm zugesagte Pension – und zwar in der vertraglich vereinbarten Höhe.