Öffentliche Aufträge ab 30.000 EUR dürfen in Zukunft nur noch nach Abfrage im neu eingerichteten Wettbewerbesregister vergeben werden. … Bei kleineren Auftragswerten entscheidet die Vergabestelle selbst, ob eine solche Anfrage gestartet werden soll. Gehen Sie davon aus, dass sich öffentliche Auftraggeber ab sofort daran halten werden. Das entsprechende Gesetz wurde jetzt verabschiedet. Das Bundeskartellamt wird ein solches Register unverzüglich umsetzen. Auf was müssen Sie achten?
Wichtig: In diesem zentralen Register werden alle Unternehmen erfasst, die schon einmal aufgefallen sind. Das betrifft Wirtschaftsstraftaten, aber auch einfachere Ordnungswidrigkeiten. Konkret: Geldwäsche, Terrorfinanzierung, Betrug, Bestechung aber auch Verstöße gegen sozial- und arbeitsrechtliche Vorschriften (hier: Verstöße gegen Beitragspflichten, Schwarzarbeit, Mindestlohn, Arbeitszeitverordnung, Arbeitszeitdokumentation) oder Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften (Preisabsprachen oder Konditionen-Kartelle, unlautere Werbung). Je nach Auffälligkeit werden Eintragungen nach 3 oder 5 Jahren automatisch gelöscht. Sobald das elektronisch abfragebare Wettbewerbsregister online ist, geben wir Ihnen Bescheid. Auf jeden Fall sollten Sie dann prüfen, ob Ihre GmbH „gelistet“ ist und ggf. eine Löschung des Eintrags veranlassen.
Vertiefend: Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums > Hier anklicken