In Deutschland gibt es keine Sammelklage. Aber: … Findige Rechtsanwälte (hier: Kanzlei Hausfeld, Berlin > https://www.hausfeld.com) lassen sich Ansprüche von Betroffenen (hier: LKW-Kartell) abtreten und bündeln die Klagen. Wirkung: Selbst das Unternehmen, das im Kartellverfahren als Kronzeuge straffrei ausgeht, muss damit befürchten, zivilrechtlich in Anspruch genommen zu werden. Folge: Es drohen Schadensersatz-Zahlungen.
Und: Das Internet macht´s möglich. Zum Beispiel unter > https://truck-damages.com/de. Hier können sich durch das jetzt aufgedeckte LKW-Kartell geschädigte Logistik-Unternehmen melden und Ihre Ansprüche geltend machen. Im Prinzip sind das alle Logistiker, die einen Laster von MAN, Scania, Iveco oder Volvo/Renault im Fuhrpark haben. Sicher ist: Dieses Klage-Modell wird Schule machen – und auch im jetzt aufgedeckten Pkw-Kartell Nachahmer-Kanzleien finden – mit kaum absehbaren Folgen für die betroffenen Automobil-Hersteller. Vorteil: Das geschädigte Unternehmen erhält bei Durchsetzung der Klage rund 2/3 des Schadens erstattet. Wird die Klage abgelehnt, entstehen dem betroffenen Unternehmen keinerlei Kosten.
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Leicht vorzustellen, dass diese Rechtstechnik auch in kleineren, regionalen Kartellfällen angewandt wird. Entsprechende Internet-Portale lassen sich jederzeit einrichten und eine solche Umsatzchance lässt sich sicherlich die in oder andere Kanzlei nicht entgehen.