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Volkelt-Briefe

GF-Altersversorgung: Obergrenze für Pensionsrückstellungen

Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen vor allem klei­ne­rer GmbHs nut­zen die Pen­si­ons­rück­stel­lung in ers­ter Linie dazu, den Gewinn der GmbH zu drü­cken. Für ihre Alters­ver­sor­gung set­zen Sie aber eher auf Immo­bi­li­en, pri­va­te Ver­mö­gens­bil­dung oder eine pri­va­te Ren­te. ACHTUNG: Wer den­noch … auf die Pen­si­ons­zu­sa­ge setzt, muss auf­pas­sen. Im Ein­stieg zur Bun­des­tags­wahl hat sich die SPD-Frak­ti­on die Gehäl­ter und Boni/Tantiemen (vgl. Nr. 1/2017) und die Abfin­dun­gen und Pen­sio­nen von Vor­stän­den und Geschäfts­füh­rern vor­ge­nom­men (Quel­le: u. a. Han­dels­blatt vom 14.12.2016). Dabei setzt die SPD auf das Steu­er­recht. Mit der Fol­ge, dass die steu­er­recht­li­chen Vor­schrif­ten dann für alle Unter­neh­mens­lei­ter gel­ten müs­sen (Zur SPD Posi­ti­on bei der letz­ten Bun­des­tags­wahl 2013).

Für Ver­sor­gungs­an­sprü­che von Geschäfts­füh­rern heißt es dann: „Ver­sor­gungs­zu­sa­gen sol­len künf­tig über die Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge hin­aus nicht län­ger steu­er­lich abzugs­fä­hig sein“. Im Klar­text: Kön­nen Sie als der Geschäfts­füh­rer bis­her bis zu 60% Ihrer Aktiv­be­zü­ge über die Pen­si­ons­zu­sa­ge steu­er­lich als Gewinn min­dern­de Rück­stel­lung anrech­nen, bestimmt dann das gesetz­li­che Ren­ten­ni­veau die Höhe Ihrer Pen­si­ons­rück­stel­lung (der­zeit: über 76.200 €/Jahr).

Das Sze­na­rio zur Begren­zung der Gehäl­ter von Unter­neh­mens­lei­tern, Vor­stän­den und Geschäfts­füh­rern nimmt damit Kon­tu­ren an. Eine sol­che Lösung ist für alle drei Par­tei­en einer mög­li­chen ROT/RO­T/­GRÜ­NEN-Koali­ti­on pro­gram­ma­ti­scher Inhalt einer Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung. Die Kol­le­gen in klei­ne­ren GmbHs wer­den unter den Zugriffs­gren­zen lie­gen. Für die Geschäfts­füh­rer in grö­ße­ren, gut ver­die­nen­den GmbHs wer­den die Maß­nah­men in der Sum­me zu einer erheb­li­chen Belastung.

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