Ob Geschäftsführer-Gehalt, Zinszahlungen in verbundenen Unternehmen oder unzulässige Vorteile für die Familien-Mitglieder: Fast bei jeder Betriebsprüfung in einer GmbH unterstellt der Steuerprüfer eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Da geht es um Begriffe wie „Angemessenheit“ oder „Vergleich mit einem fremden Dritten“ – Begriffe, die nicht wirklich nach Objektivität und Messbarkeit klingen. Die Crux für den betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer: Hat das Finanzamt einen entsprechenden Steuerbescheid erlassen und den Einspruch – trotz schlüssiger Begründung – abgelehnt, müssen Sie vor das Finanzgericht. Das ist aufwändig, kostet Geld und sehr, sehr viel Zeit. …Offizielle Zahlen darüber, wie hoch das Steueraufkommen aus vGA ist, gibt es nicht. Wer davon betroffen ist, weiß aber, dass er dann für jeden Euro verdeckte Gewinnausschüttung zusätzlich 15 % Körperschaftsteuer, 5 % darauf als Solidaritätszuschlag und je nach Hebsatz Gewerbesteuer zahlen muss. Weil die Verfahren vor den Finanzgerichten bis zu 2 und mehr Jahren dauern, empfiehlt der Steuerberater nur im glasklaren Fall einer fehlerhaften Auslegung der Finanzbehörden den Gang vor ein Finanzgericht. Dabei gilt: Je größer der Betrag ist, um den es geht, umso ernsthafter muss geprüft werden, ob auch ein Risikoprozess in Frage kommt. Die Entscheidung darüber müssen Sie allerdings – wie so viele andere Entscheidungen auch – ganz alleine treffen. Das ist das Restrisiko jeder vGA.
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Steuerprüfung: Die Crux mit der vGA
Spektakulär war z. B. der Fall Würth aus dem Jahr 2008. Hier ging es um verdeckte Gewinnausschüttungen aus unzulässig niedrigen innerbetrieblichen Verrechnungspreisen und Steuer-Nachzahlungen in Millionenhöhe – bei durchaus unklarer Rechtslage. Zunächst versuchte der Unternehmer Druck gegen die Finanzbehörden aufzubauen, indem er die Verlegung eines Bildungszentrums von Deutschland in die Schweiz androhte. Schlussendlich musste er dennoch zähneknirschend beigeben und zahlte. Insgesamt einen zweistelligen Millionenbetrag plus fast 3,5 Mio. EUR Strafe. Dazu der Unternehmer Reinhold Würth im Rückblick: „Mir war die Zeit zu schade, jede Woche zweimal auf dem Finanzgericht zu hocken und das Zeug durchzukarten. Ganz zu schweigen von der Zeit, die auch im Unternehmen auf ein solches Verfahren verwendet würde statt auf das Geschäft“.