Nach Monate langem Ringen um die Einführung elektronischer, manipulationssicherer Kassensysteme für Bargeldgeschäfte (Gastronomie, Einzelhandel usw.) stehen jetzt die Eckdaten für die neuen gesetzlichen Vorgaben. Wichtig: Der Gesetzgeber räumt großzügige Übergangslösungen ein. Danach gilt: …
- Die neuen Sicherheitsvorschriften und technischen Anforderungen sind verpflichtend für alle Kassenanwender ab dem 1.1.2020.
- Ausnahme: Für Anwender, die sich unterdessen ein neues Kassensystem angeschafft haben, das den Vorgaben aus dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 entspricht (vgl. Nr. 20 + 14/2016), gibt es – aus Gründen des Vertrauensschutzes – eine noch längere Übergangsfrist. Sie müssen die strengen neuen Standards erst zu 1.1.2023 umsetzen. Von heute aus gerechnet bedeutet das für diese Kassen eine weitere Laufzeit von 6 Jahren, u. E. eine realistische und planbare Perspektive für die betroffenen Unternehmen.
Unverändert bleibt die unverhältnismäßig hohe Strafandrohung für Verstöße. Diese können nach wie vor mit Geldbußen von bis zu 25.000 EUR belangt werden. Mit der sog. Kassennachschau ist es den Finanzbehörden auch möglich, jederzeit und ohne besondere Ankündigung Kassenprüfungen vor Ort vorzunehmen (Quelle: BMF, PM vom 13.7.2016, Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen).