Nicht wenige der Unternehmen, die Pflichtmitglied der IHK sind, sind mit der Arbeit und dem Leistungsangebot dieser Verbände unzufrieden. Bisher endeten alle Versuche, die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft abzuschaffen, vor den Gerichten ergebnislos. Jetzt scheinen andere Versuche erfolgreicher: …
So wurde jetzt durchgesetzt, dass sich die Dachorganisation DIHK mit allgemeinpolitischen Stellungnahmen zurückhalten muss. Ansonsten kann jedes Pflichtmitglied verlangen, dass seine IHK aus dem DIHK austritt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.3.2016, 10 c 4.15). Das gilt insbesondere dann, „wenn der DIHK die Interessen der Kammern einseitig oder unvollständig repräsentiert, namentlich beachtliche Minderheitspositionen übergeht, oder wenn die Art und Weise seiner Äußerungen den Charakter sachlicher Politikberatung verlässt und die Gebote der Sachlichkeit und Objektivität missachtet“.