Überlässt die Firma gegen eine Kostenbeteiligung Parkplätze an die Mitarbeiter, muss die GmbH dafür Umsatzsteuer zahlen. Überlässt die GmbH den Parkplatz kostenfrei, fällt keine Umsatzsteuer an (BFH, Urteil vom 14.1.2016, V R 63/14). …
Die Rechnung dazu sieht wie folgt aus: Die GmbH mietet den Parkplatz für 55 EUR/Monat. Der Mitarbeiter beteiligt sich mit 27 EUR. Macht 5,13 EUR USt pro Mitarbeiter im Monat. Bei 32 Mitarbeitern = 1.962,92 EUR Umsatzsteuer im Jahr. In 10 Jahren sind das 19.629,20 EUR Umsatzsteuer. Die verbilligte Parkplatzüberlassung rechnet sich so gesehen nicht wirklich gegenüber einer komplett kostenfreien und damit umsatzsteuerfreien Überlassung.