Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist (OLG Celle, Beschluss vom 3.11.2015, 2 Ss (Owi) 313/15). …
Problematisch kann das werden, wenn Sie Ihr Smartphone über eine Freisprechanlage nutzen, dazu GPS-Bereitschaft eingestellt haben und zugleich eine Blitzer-App installiert ist. Dann müssen Sie damit rechnen, das Sie bei einer Kontrolle mit Bußgeld belangt werden. Und zwar auch dann, wenn Sie die Blitzer-App gar nicht bewusst eingestellt haben und nutzen. Anders liegt der Fall, wenn der Beifahrer ein Smartphone mit Blitzer-App mit sich führt.