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Volkelt-Briefe

E‑Mail vom Chef: Neue Methoden im Internet-Betrug

Anruf in der Tele­fon­zen­tra­le: „Sagen Sie, wer in Ihrem Haus ist denn Hand­lungs­be­fugt?“. Hat der Anru­fer erst ein­mal die für ihn wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zusam­men getra­gen, ist dem Miss­brauch Tür und Tor in die Fir­ma geöff­net. Fakt ist:  Unge­bremst auf dem Vor­marsch ist die orga­ni­sier­te Cyber-Wirt­schafts­­­kri­mi­na­li­tät. Dabei ent­wi­ckeln die Täter immer neue Formen.

Neu­es­te Masche:Ver­kappt als E‑Mail vom Chef wer­den Anwei­sun­gen an hand­lungs­be­rech­tig­te Mit­ar­bei­ter ver­schickt, z. B. mit kon­kre­ten Über­wei­sungs­auf­trä­gen. Oder in der E‑Mail wird auf einen zu erwar­ten­den E‑Mail-Ein­gang von einem Wirt­schafts­an­walt  ver­wie­sen, der dann die kon­kre­ten Zah­lungs­an­wei­sun­gen – Betrag, Zweck und Bank­ver­bin­dung – nennt und das Zah­lungs­ziel vor­gibt. Hier muss die Anwei­sung hei­ßen: Kei­ne Zah­lungs­an­wei­sung, ohne dass nach dem Vier-Augen-Prinzp geprüft wur­de. Bei kleins­ten Auf­fäl­lig­kei­ten müs­sen die als Auf­trag­ge­ber genann­ten Per­so­nen rück­ge­fragt wer­den. Bei unmit­tel­ba­rer Bedro­hung ist zu prü­fen, ob Anzei­ge erstat­tet ein­ge­schal­tet werden.

Ent­fer­nen Sie unnö­ti­ge Infor­ma­tio­nen über Funk­tio­nen und Mit­ar­bei­ter (Pro­ku­ra, Hand­lungs­voll­macht) aus dem Inter­net-Impres­sum bzw. aus den Kon­takt-Sei­ten. Wei­sen Sie Ihre Mit­ar­bei­ter an, unge­wöhn­li­che Fra­gen, die tele­fo­nisch oder per E‑Mail ein­ge­hen, grund­sätz­lich nicht zu beant­wor­te. Auf­fäl­li­ge E‑Mails soll­ten sofort in den SPAM-Ord­ner ver­scho­ben, aber aus Beweis­grün­den nicht sofort gelöscht wer­den. Ver­an­las­sen Sie, dass der IT-Ver­an­t­­wort­li­che regel­mä­ßig Sicher­heits-Schu­lun­gen durchführt.

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