Anruf in der Telefonzentrale: „Sagen Sie, wer in Ihrem Haus ist denn Handlungsbefugt?“. Hat der Anrufer erst einmal die für ihn wichtigen Informationen zusammen getragen, ist dem Missbrauch Tür und Tor in die Firma geöffnet. Fakt ist: Ungebremst auf dem Vormarsch ist die organisierte Cyber-Wirtschaftskriminalität. Dabei entwickeln die Täter immer neue Formen.
Neueste Masche: …Verkappt als E‑Mail vom Chef werden Anweisungen an handlungsberechtigte Mitarbeiter verschickt, z. B. mit konkreten Überweisungsaufträgen. Oder in der E‑Mail wird auf einen zu erwartenden E‑Mail-Eingang von einem Wirtschaftsanwalt verwiesen, der dann die konkreten Zahlungsanweisungen – Betrag, Zweck und Bankverbindung – nennt und das Zahlungsziel vorgibt. Hier muss die Anweisung heißen: Keine Zahlungsanweisung, ohne dass nach dem Vier-Augen-Prinzp geprüft wurde. Bei kleinsten Auffälligkeiten müssen die als Auftraggeber genannten Personen rückgefragt werden. Bei unmittelbarer Bedrohung ist zu prüfen, ob Anzeige erstattet eingeschaltet werden.