5 Jahre nach dem Insolvenzantrag gegen den Stromlieferanten Teldafax gehen die Wirtschaftsstrafverfahren gegen die Geschäftsleitung und Manager des Unternehmens dem Ende entgegen. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden sich wohl auf eine Einstellung der Verfahren einigen (vgl. Nr. 7/2015). Damit bleibt ein 500 Mio. EUR Schaden für die Kunden strafrechtlich ohne Folgen. …
Für Gesellschafter-Geschäftsführer kleinerer Unternehmen, die schon bei kleinsten Vergehen im Insolvenzverfahren privat in die Haftung genommen werden und so oft einem vollen Existenzrisiko ausgesetzt sind, ist das wohl nur schwer nachzuvollziehen. Im Fall Teldafax zeigen sich jetzt selbst die Anwälte der angeklagten Geschäftsführer überrascht über die Vorgaben des Gerichts, die Anklage weitestgehend fallen zu lassen und das Verfahren mit milden Bewährungsstrafen abzuschließen.