Größter Knackpunkt der bisherigen Verhandlungen um ein transatlantisches Handelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union ist die Investitionssicherheit. Konkret geht es hier um die Schlichtung bzw. die zuständige Gerichtsbarkeit. Die USA pochen hier auf kurze Wege und bevorzugen das in den USA praktizierte Modell der unabhängigen Schiedsgerichte. Ein solches Modell ist aber am Widerstand einiger europäischer Staaten wohl nicht durchzusetzen. …
Jetzt hat die EU-Kommission einen Vermittlungsvorschlag unterbreitet. Danach soll eine neue staatliche Investitionsgerichtsbarkeit geschaffen werden. Damit soll gewährleistet sein, dass das Gerichtsverfahren nicht nur unabhängig, sondern auch – wie von den Europäern gefordert – demokratisch legitimiert durchgeführt wird (Vorschlag der EU-Kommission zum Investitionsschutz vom 12.11.2015).