Das wohl folgenschwerste Urteil für Geschäftsführer kommt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der rückt den Geschäftsführer weiter in Richtung Arbeitnehmer – mit Auswirkungen auf den Kündigungsschutz. Laut EuGH muss der Geschäftsführer bei der Ermittlung des Personalstandes mitgezählt werden. Sie müssen davon ausgehen, dass auch die deutschen Arbeitsgerichte diese Sichtweise aufnehmen und in zukünftigen Kündigungschutz-Verfahren umsetzen. Hier unsere Kurz-Übersicht: …
Betrifft | Summary | Gericht |
Teileinkünfteverfahren | Der mit 1 % und mehr beteiligte Gesellschafter, der in der GmbH mitarbeitet, kann auch dann die Besteuerung nach dem für ihn günstigeren Teileinkünfteverfahren verlangen, wenn er keinen maßgeblichen Einfluss auf die Führung der Geschäfte hat | BFH, Urteil vom 25.8.2015, VIII R 3/14 |
Gerichtszuständigkeit | Wird der Geschäftsführer eines Verbandes abberufen und gekündigt, hat er grundsätzlich die Möglichkeit, vor einem Arbeitsgericht gegen die Kündigung vorzugehen. | BAG, Urteil vom 8.9.2015, 9 AZB 21/15 |
Pensionszusage | Die Erdienenskriterien für eine Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können dann erneut angelegt werden, wenn sich der Pensionsanspruch des Geschäftsführers aufgrund einer außergewöhnlichen Steigerung seines Gehalts sehr stark erhöht. | BFH, Urteil vom 20.5.2015, I R 17/14 |
Amtsniederlegung | Legt der Geschäftsführer sein Amt berechtigt und aus wichtigem Grund nieder (z. B. gesetzwidrige Anweisungen der Gesellschafter bzgl. des Jahresabschlusses), dann kann die GmbH ein im Anstellungsvertrag vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht mehr durchsetzen. | OLG Celle, Urteil vom 24.9.2013, 9 U 121/12 |
Jahresabschluss | Selbst wenn der Steuerberater die Offenlegung des Jahresabschlusses bereits in Rechnung gestellt hat, das Bundesamt für Justiz (BfJ) aber die bis dahin unterbliebene Offenlegung anmahnt, müssen Sie als Geschäftsführer der Sache nachgehen. Wenn Sie nicht innerhalb der 6‑Wochenfrist nachbessern und den Jahresabschluss korrekt veröffentlichen, müssen Sie das angeordnete Ordnungsgeld bezahlen. | OLG Köln, Urteil vom 1.7.2015, 28 Wx 8/15 |
Kündigungsschutz | Geht es um die Beschäftigtenzahl eines Betriebes müssen Geschäftsführer und Praktikanten mitgezählt werden. Hat der Betrieb z. B. 19 Angestellte und einen (Fremd-) Geschäftsführer und einen Praktikanten, ergibt das 21 Beschäftigte. Werden die Mitarbeiter entlassen, besteht Anzeigepflicht. Unterlässt der Geschäftsführer das, sind die Kündigungen unwirksam. | EuGH, Urteil vom 9.7.2015, C‑229/14 |