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Volkelt-Briefe

Die wichtigsten neuen Urteile für Geschäftsführer im Überblick

Das wohl fol­gen­schwers­te Urteil für Geschäfts­füh­rer kommt vom Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Der rückt den Geschäfts­füh­rer wei­ter in Rich­tung Arbeit­neh­mer – mit Aus­wir­kun­gen auf den Kün­di­gungs­schutz. Laut EuGH muss der Geschäfts­füh­rer bei der Ermitt­lung des Per­so­nal­stan­des mit­ge­zählt wer­den. Sie müs­sen davon aus­ge­hen, dass auch die deut­schen Arbeits­ge­rich­te die­se Sicht­wei­se auf­neh­men und in zukünf­ti­gen Kün­di­gung­schutz-Ver­fah­ren umset­zen. Hier unse­re Kurz-Übersicht: …

Betrifft Sum­ma­ry Gericht
Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren Der mit 1 % und mehr betei­lig­te Gesell­schaf­ter, der in der GmbH mit­ar­bei­tet, kann auch dann die Besteue­rung nach dem für ihn güns­ti­ge­ren Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren ver­lan­gen, wenn er kei­nen maß­geb­li­chen Ein­fluss auf die Füh­rung der Geschäf­te hat BFH, Urteil vom 25.8.2015, VIII R 3/14
Gerichts­zu­stän­dig­keit Wird der Geschäfts­füh­rer eines Ver­ban­des abbe­ru­fen und gekün­digt, hat er grund­sätz­lich die Mög­lich­keit, vor einem Arbeits­ge­richt gegen die Kün­di­gung vorzugehen. BAG, Urteil vom 8.9.2015, 9 AZB 21/15
Pen­si­ons­zu­sa­ge Die Erdie­nenskri­te­ri­en für eine Pen­si­ons­zu­sa­ge an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH kön­nen dann erneut ange­legt wer­den, wenn sich der Pen­si­ons­an­spruch des Geschäfts­füh­rers auf­grund einer außer­ge­wöhn­li­chen Stei­ge­rung sei­nes Gehalts sehr stark erhöht. BFH, Urteil vom 20.5.2015, I R 17/14
Amts­nie­der­le­gung Legt der Geschäfts­füh­rer sein Amt berech­tigt und aus wich­ti­gem Grund nie­der (z. B. gesetz­wid­ri­ge Anwei­sun­gen der Gesell­schaf­ter bzgl. des Jah­res­ab­schlus­ses), dann kann die GmbH ein im Anstel­lungs­ver­trag ver­ein­bar­tes nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot nicht mehr durchsetzen. OLG Cel­le, Urteil vom 24.9.2013, 9 U 121/12
Jah­res­ab­schluss Selbst wenn der Steu­er­be­ra­ter die Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses bereits in Rech­nung gestellt hat, das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) aber die bis dahin unter­blie­be­ne Offen­le­gung anmahnt, müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer der Sache nach­ge­hen. Wenn Sie nicht inner­halb der 6‑Wochenfrist nach­bes­sern und den Jah­res­ab­schluss kor­rekt ver­öf­fent­li­chen, müs­sen Sie das ange­ord­ne­te Ord­nungs­geld bezahlen. OLG Köln, Urteil vom 1.7.2015, 28 Wx 8/15
Kün­di­gungs­schutz Geht es um die Beschäf­tig­ten­zahl eines Betrie­bes müs­sen Geschäfts­führer und Prak­ti­kan­ten mit­ge­zählt wer­den. Hat der Betrieb z. B. 19 Ange­stell­te und einen (Fremd-) Geschäfts­füh­rer und einen Prak­ti­kan­ten, ergibt das 21 Beschäf­tig­te. Wer­den die Mit­ar­bei­ter ent­las­sen, besteht Anzei­ge­pflicht. Unter­lässt der Geschäfts­füh­rer das, sind die Kün­di­gun­gen unwirksam. EuGH, Urteil vom 9.7.2015, C‑229/14

 

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