„Davon habe ich erst von einem Lieferanten erfahren“. Franz H., Geschäftsführer mehrerer Freizeit-Betriebe, war sehr verärgert über die Sperrung aller seiner Konten durch das Finanzamt. Die Folgen waren peinlich bis unangenehm. Peinlich, weil H. feststellen musste, dass der sich beschwerende Lieferant nicht der einzige war, dessen Rechnungen nicht beglichen wurden. Bei allen Lieferanten musste sich H. entschuldigen und versprechen, der Sache eiligst nachzugehen. Unangenehm, weil er nicht beeinflussen konnte, dass seine Geschäftspartner sich Gedanken um seine Liquiditätslage machten und wegen gestiegenem Risiko nur noch zu neuen Konditionen liefern würden. …
Was ist da falsch gelaufen? H. erhält „ständig“ Post vom Finanzamt. Zum Teil handelt es sich um Steuerforderungen, die schon erledigt sind. H. muss jeden Bescheid gründlich prüfen, um zu wissen, wie er richtig reagiert. In der Praxis geht die Kontensperrung ganz schnell. Im Kleingedruckten behält sich das Finanzamt eine solche Maßnahme vor. In der Praxis wird das auch ganz schnell umgesetzt, z. B. dann, wenn der Steuerzahler schon einige Male durch Steuerrückstand aufgefallen ist.
Das Finanzamt ist also in der Regel zu dieser Maßnahme berechtigt – es gibt kein wirksames Rechtsmittel dagegen. Die Einzugsstelle des Finanzamts informiert dann nur noch die Bank über diese Maßnahme – die Bank ist dazu verpflichte, Auszahlungen sofort einzustellen. Dabei ist nicht unbedingt sicher gestellt, dass der Sachbearbeiter der Bank, der die Sperrung veranlasst, zugleich auch den Sachbearbeiter informiert, der Ansprechpartner des Konto-Inhabers ist.
In der Regel kostet es nicht nur einige zeitaufwendige Telefonate, um die Arbeitssituation wieder herzustellen. Dazu muss blitzschnell Geld beschafft werden – was sich meistens in schlechteren Konditionen bemerkbar macht. Dazu müssen Belege hin- und hergefaxt werden, Ansprechpartner ausfindig gemacht werden und – schlussendlich – auch noch die Stundenabrechnung des zwischengeschalteten Steuerberaters beglichen werden – drei- bis vierhundert Euro zusätzlich.
- Vorsorgende Maßnahmen: Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater, wie im Falle einer Kontensperrung vorzugehen ist. Sensibilisieren Sie den Berater dafür, dass er Sie sofort von sich aus informiert – über Mobil-Telefon und eMail. Lassen Sie sich dessen Direktkontakt geben (Fax und eMail), damit Sie die Freigabe der Sperrung durch das Finanzamt sofort und ohne weiteren Zeitverlust an die Bank weiterleiten können.
- Sofort-Maßnahmen: Informieren und Kontakten Sie sofort den Steuerberater. Wenn Sie den nicht erreichen: Nehmen Sie sofort mit dem Sachbearbeiter im Finanzamt Kontakt auf, der die Sperrung veranlasst hat. Bringen Sie in Erfahrung, was Sie tun müssen, um die Sperrung aufzuheben. Lassen Sie sich sofort nach Zahlung der Steuer schriftlich (Fax) bescheinigen, dass das Finanzamt die Sperrung aufgehoben hat. Leiten Sie diese Bestätigung umgehend an die Bank weiter (Fax) und vergewissern Sie sich darüber, dass alle ausstehenden Lastschriften und angewiesenen offenen Rechnungen überwiesen wurden. Selbst wenn Sie „eilig“ vorgehen, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie jede Steuer-Nachlässigkeit 2 und mehr Tage auf Trapp halten wird.