Auf Mahnungen dürfen Sie nicht androhen, dass …Sie bei weiterem Zahlungsverzug diesen Vorgang und die Schuldnerdaten an die Schufa melden (BGH, Urteil vom 19.3.2015, I ZR 157/13).
Der Unternehmer hatte im Mahnschreiben darauf verwiesen, dass er sich als Partner der Schufa dazu verpflichtet hat, säumige Schuldner zu melden. Eine solche Androhung – so der BGH – darf ab sofort abgemahnt werden (Abmahn- und Unterlassungsgebühren). Prüfen Sie Ihr Forderungs-Management bzw. im automatisierten Mahnverfahren, welche Formulierungen hier in Ihren Standard-Schreiben verwendet werden.