Die Summe aller an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aus 2014 müssen Sie bis zum …31.3.2015 an die Künstlersozialversicherung (KSV) melden. Diese Meldung ist die Grundlage für die Abrechnung der Künstlersozialabgabe für das Vorjahr. Soweit sich hieraus Nachzahlungen ergeben, werden diese ebenfalls am 31.3. des Abrechnungsjahres fällig. Die monatlichen Vorauszahlungen auf die Künstlersozialabgabe sind bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Zahlen Sie Beiträge nicht, nicht in der geforderten Höhe oder nicht pünktlich, ist die Künstlersozialversicherung berechtigt, monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1% des Rückstandes zu berechnen.
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Terminsache: Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV)
Seit Anfang 2014 wird die ordnungsgemäße Meldung und Abführung der Beiträge zur Künstlersozialversicherung im Rahmen der Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DR) geprüft. Informieren Sie sich vorab, welche Leistungen beitragspflichtig sind. Beispiele gibt es unter www.kuenstlersozialkasse.de > Downloadbereich für Unternehmen und Verwerter. Prüfen Sie, welche Leistungen Sie ggf. im eigenen Haus ohne KSV-Beitrag erstellen können, z. B. Werbetexte, eigene Fotos durch Mitarbeiter erstellen, Gestaltung der Web-Seiten durch die eigene IT usw..