Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besteuerung von Unternehmen bei der Vererbung ist das Gerangel um die Neuregelung in vollem Gange (vgl. zuletzt Nr. 3/2015). Brisant: … Das Gericht bemängelt die Regelung, wonach Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern keinen Nachweis über den Erhalt der Arbeitsplätze bringen müssen, um in den Genuss der Steuer befreienden Verschonungsregelung zu kommen. Viele kleinere Unternehmen haben von dieser Regelung profitiert, insbesondere Handwerksbetriebe, kleinere Dienstleistungsfirmen, die ohnehin nur mit einer eher bescheidenen Umsatzrendite rechnen können. Ein interessanter Vorschlag kommt aus Baden-Württemberg. Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) macht sich stark dafür, die Verschonungsregel für Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern beizubehalten. Das wäre nicht schlecht. Beachten Sie zum Thema auch unseren TIPP auf Seite 2.
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Unternehmens-Erbe: So werden kleinere Unternehmen verschont
Noch handelt es sich bei allen Vorschlägen um erste Denkmodelle, für die Mehrheiten gefunden werden müssen. Aus Sicht der kleineren Unternehmen ist eine Regelung, die sich nach der Zahl der Mitarbeiter richtet, vorteilhaft. Für den vorausschauenden Unternehmer wären damit klare Rahmenbedingungen geschaffen, an denen er sich bei der Nachfolgeregelung orientieren kann. Ggf. muss dann bei der Anzahl der Mitarbeiter rechtzeitig abgespeckt werden.