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Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Mehr Geld für die Energieberatung

Der Zuschuss­höchst­be­trag für Ener­gie­be­ra­tun­gen von klei­ne­ren und mit­tel­gro­ßen Fir­men wird auf 8.000 EUR ange­ho­ben. Erst­mals kann auch … eine Umset­zung der vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men durch den Ener­gie­be­ra­ter sowie ein Kon­zept zur Nut­zung von Abwär­me geför­dert wer­den. Klei­ne Unter­neh­men mit weni­ger als 10.000 EUR Ener­gie­kos­ten erhal­ten ein Bera­tungs­an­ge­bot mit einem Höchst­be­trag von 800 EUR. Wei­te­re Infos unter www.BMWI.de > The­men > Ener­gie > Ener­gie­be­ra­tung im Mittelstand.

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