Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist dafür nicht nur Lohnsteuer (0,03 % des Bruttolistenpreises) fällig. Zusätzlich will das Finanzamt auf die 1 % – Methode noch 19 % Umsatzsteuer berechnen. Und zwar dann, wenn …der Firmenwagen dem GmbH-Vermögen zuzurechnen ist und die Nutzung des Firmenwagens „gesellschaftsrechtlich“ veranlasst ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG). Konkret wird geprüft: Ist der Geschäftsführer als Arbeitnehmer oder ist er als Gesellschafter der GmbH unterwegs? Noch ist der Fall nicht entschieden. Der Bundesfinanzhof hat den Fall zu erneuten Prüfung an das Finanzgericht zurück verwiesen (BFH, Urteil vom 5.6.2014, XI R 2/12). Man darf gespannt sein, welche Kriterien das Gericht erfindet, um zwischen der Nutzung des Firmenwagens als Arbeitnehmer und der Nutzung als Gesellschafter der GmbH zu unterscheiden.
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Geschäftsführer-Firmenwagen: Finanzamt will Umsatzsteuer
Im besten Fall kommt das Finanzgericht zu dem Ergebnis, dass eine solche Unterscheidung in der Praxis nicht möglich ist und der Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht anders behandelt werden darf als andere Arbeitnehmer auch. Im schlechtesten Fall müssen in Zukunft alle Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich Umsatzsteuer für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zahlen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.