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China-Geschäft: Darauf müssen Sie sich als mittelständischer Zulieferer einstellen

Nach BMW und AUDI muss sich jetzt auch Mer­ce­des auf eine mil­lio­nen­schwe­re Stra­fe wegen Wett­be­werbs­ver­stoß auf dem chi­ne­si­schen Markt ein­stel­len. Im Fall Mer­ce­des rech­ne­ten die chi­ne­si­schen Markt­hü­ter wie folgt: „Baut man einen Mer­ce­des aus Ersatz­tei­len zu Ersatz-Teil-Prei­sen, kos­tet eine C‑Klasse so viel wie 12 Fahr­zeu­ge zusam­men“.

Offen­sicht­lich hat man in Chi­na ein ande­res Ver­ständ­nis von Preis­bil­dung unter Kon­kur­renz­be­din­gun­gen als auf frei­en west­li­chen Märk­ten. Hier kann die Kar­tell­be­hör­de nur bei ver­ti­ka­len oder hori­zon­ta­len Mono­po­len oder Abspra­chen unter markt­be­herr­schen­den Unter­neh­men ein­schrei­ten. Die Behör­de kann aber nicht die Preis­bil­dung und Kal­ku­la­ti­on im Unter­neh­men oder in der Unter­neh­mens­grup­pe bean­stan­den. Mit die­ser Her­an­ge­hens­wei­se steht es den chi­ne­si­schen Kar­tell­be­hör­den offen, sämt­li­che Preis- und Rabatt­sys­te­me zu monie­ren. Die seit 3 Jah­ren ange­stell­ten Wett­be­werbs­kon­trol­len gegen die Gro­ßen dürf­ten ledig­lich ein Vor­ge­schmack des­sen sein, auf was sich die west­li­chen Unter­neh­men in den nächs­ten Jah­ren im Chi­na-Geschäft ein­stel­len müssen.

Unter­des­sen haben die Kar­tell­be­hör­den die Unter­su­chun­gen auch „auf meh­re­re tau­send Unter­neh­men der Auto­mo­bil­bran­che“ aus­ge­dehnt. Das Inter­es­se gilt dabei auch den vie­len mit­tel­stän­di­schen Zulie­fer­be­trie­ben. Ganz gleich, ob sie vor Ort pro­du­zie­ren oder ob sie Waren in den chi­ne­si­schen Markt impor­tie­ren. Wer in Chi­na prä­sent ist, weiß wie hei­kel der Umgang mit den Behör­den ist. Laut Euro­päi­scher Han­dels­kam­mer wer­den die betrof­fe­nen Unter­neh­men zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet. Auch anwalt­lich Ver­tre­tung wird nicht ger­ne gese­hen. Davon soll­ten Sie sich aber auf kei­nen Fall ein­schüch­tern las­sen. Grund­la­ge zur Bemes­sung der Kar­tell­stra­fe ist der in Chi­na getä­tig­te Umsatz des jewei­li­gen Unter­neh­mens. Davon wer­den – so bis­he­ri­ge Erkennt­nis­se – 1 % als Stra­fe abgezweigt.

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