Vorsicht, wenn Sie mit einer Incentiv-Veranstaltung (Adventure, Bungee-Jumping, usw.) einen ausgewählten Kreis von Mitarbeitern (die „besten Vertriebler“, Service-Teams o. ä.) belohnen wollen. Durch die Berufsgenossenschaft sind versicherungstechnisch nur Veranstaltungen abgedeckt, an denen alle Mitarbeiter teilnehmen (LSG Hessen, Urteil vom 29.4.2014, L 3 U 125/13).
Mit diesem Urteil ist eindeutig klar: Unfallversicherungsschutz besteht nur, wenn die Gemeinschaftsveranstaltung des Betriebes allen Mitarbeitern offen steht: „Der betriebliche Ausflug einer kleinen Gruppe ist nicht versichert“. Da helfen nur 2 Maßnahmen. Schreiben Sie Betriebsveranstaltungen immer so aus (Einladung, E‑Mails), dass kein Mitarbeiter ausgeschlossen wird – die Veranstaltung also für alle offen steht. Wollen Sie die Incentiv-Veranstaltung nur für einen privilegierten Kreis von Mitarbeitern anbieten, sollten Sie dafür sorgen, dass eine zusätzliche Versicherung besteht. Entweder über den Veranstalter des Events oder über eine private Zusatz-Gruppen-Unfallversicherung.