Viele Geschäftskontakte werden von den Mitarbeitern per E‑Mail abgewickelt. Vorteil: Damit werden geschäftliche Vereinbarungen immer auch gleich mitprotokolliert. Achtung …
Nachteil: Das gilt uch für unschöne Dinge – also z. B. für einen schlechten Umgangston mit den Kunden und beleidigende Inhalte. Jetzt gibt es ein Urteil zur den Pflichten von Arbeitnehmern im E‑Mail-Verkehr mit dem Kunden oder Geschäftspartner. Damit können Sie jetzt schneller reagieren, wenn der Mitarbeiter nicht den richtigen Ton findet. Laut LAG Schleswig-Holstein können Sie Arbeitnehmer schon dann abmahnen, wenn er sich unfreundlich gegenüber Kunden verhält (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.5.2014, 2 Sa 17/14).