Kosten für selbst gezahlte Arzt- und Heilmittelkosten sind eine außergewöhnliche Belastung, wenn Sie die medizinische Notwendigkeit durch ein Rezept oder ein Attest belegen können. Was tun? Dieser Nachweis ist auch durch ein sog. Grünes Rezept möglich – das gibt es für Medikamente, die vom Arzt verschrieben sind, aber nicht von der Kasse übernommen werden.
Wenn Sie bei Ihrer Apotheke eine Kundenkarte anlegen, erstellt die für alle Heilmittel und Medikamente, die Sie selbst bezahlt oder zu denen Sie zugezahlt (5 bis 10 EUR) haben, eine finanzamtstaugliche Bescheinigung.