Finanzieren Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer die eigene GmbH mit Darlehen, schaut das Finanzamt ganz genau hin. Nur wenn Sie den sog. Drittvergleich einhalten, sind die Zinsen, die Sie dafür bekommen, Betriebsausgaben. Die Finanzämter orientieren sich dabei streng an den banküblichen Zinsen für Darlehen. Da bleibt nicht viel Spielraum. Bis jetzt jedenfalls.
Hintergrund: …Der Bundesfinanzhof hatte im Oktober ein Urteil veröffentlicht, wonach bei der Darlehensvergabe auch die persönliche Risikobereitschaft des Anlegers in den Zins einfließen darf – und zwar auch für Familien-Darlehen (Urteil vom 22.10.2013, X R 26/11). Wer bei der Vermögensanlage mehr riskiert, darf auch einen höhere Zins verlangen. Das gilt so auch für Darlehen von Gesellschaftern an die GmbH.
Jetzt hat das Bundesfinanzministerium angekündigt, dass in Zukunft nicht mehr streng an der banküblichkeits-Verzinsung festgehalten wird. Wörtlich: „Sofern Darlehensverträge zwischen Angehörigen neben dem Interesse des Schuldners an der Erlangung zusätzlicher Mittel außerhalb einer Bankfinanzierung auch dem Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage dienen, sind ergänzend auch Vereinbarungen aus dem Bereich der Geldanlage zu berücksichtigen“ (BMF-Schreiben vom 29.4.2014, IV C 6 – S 2144/07/10004).