Die schlechteste Zahlungsmoral hat nicht – wie gerne vermutet – die öffentliche Verwaltung als Auftraggeber. Laut Bürgel Wirtschaftsinformationen sind hier lediglich 8,3 % der Auftraggeber mit ihren Rechnungen in Verzug. Sie bezahlen ihre Rechnungen erst nach der im Vertrag festgeschriebenen Zahlungsfrist (meist: 14 Tage). Ganz schlecht steht es …um die Zahlungsmoral der großen Auftraggeber. Über ein Drittel (36,9 %) der (großen) Aktiengesellschaften zahlt verspätet. Zulieferer haben demnach ganz schlechte Karten.
Insgesamt aber steht es um die Zahlungsmoral der deutschen Unternehmen nicht schlecht. Justizminister Maas will trotzdem etwas für diese Unternehmen tun. Dazu will er den Verzugszins um 1 Prozentpunkt über dem Basiszins auf 9 % anheben und es den Unternehmen erlauben, eine einmalige Verzugsgebühr von 40 EUR zu erheben. Der Gesetzesvorschlag liegt bereits auf dem Tisch (Entwurf 18/1309).