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Behörden: Register-Eintrag entscheidend über IHK-Beitragspflicht

Eine Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (UG haf­tungs­be­schränkt), die im Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wird, ist damit auch Pflicht-Mit­glied in der IHK und muss den Min­dest­bei­trag zah­len (Oberverwaltungs­gericht Lüne­burg, Beschluss vom 24.7.2013, 8 LA 16/13). …

Damit gibt das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt (OVG) Lüne­burg die Rich­tung vor. Zu der Grund­satz­fra­ge der Pflicht-Mit­glied­schaft in den IHKs steht der­zeit noch ein offe­nes Ver­fah­ren vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) aus (Ver­fas­sungs­be­schwer­de ist ein­ge­reicht). U. E. wird auch das BVerfG den Han­dels­re­gis­ter­ein­trag und damit die „regel­mä­ßi­ge Teil­nah­me am Geschäfts­ver­kehr“ zum entschei­denden Kri­te­ri­um machen. Mit Ein­füh­rung der Min­dest­bei­trags­re­ge­lung bzw. der Befreiungs­möglichkeit für nicht ins Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­ge­ne Gesell­schaf­ten ist eine ange­messene Behand­lung für Klein-Unter­neh­men sicher gestellt.

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