Sie wollen sich an einem Unternehmen (Zulieferer) beteiligen? Dazu müssen Sie sich auf die Bewertung der Experten (StB, WP) verlassen können. Das betrifft …
die Vorlage des Jahresabschlusses inkl. Anhang und Lagebericht. Bei einer Beteiligung an einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft können Sie sich zusätzlich auf das Zertifikat des WP verlassen.
Achtung: Macht der Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit dem Gespräch über eine Beteiligung zusätzliche Ausführungen, dürfen Sie sich darauf verlassen. Andernfalls können Sie den Wirtschaftsprüfer in die Haftung nehmen. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des BGH. Im Urteilsfall hatte der WP die Eigenkapitalsituation eines Unternehmens als „ausgezeichnet“ dargestellt. Tatsächlich bestand das Anlagevermögen aus ausstehenden Einlagen (BGH, Urteil vom 19.11.2013, VI ZR 336/12).
Wichtig ist, dass Sie im Zusammenhang mit einer Beteiligung (Akquisition) alle Aussagen, Gutachten und Stellungnahmen der Beteiligten Verhandlungsführer und Berater dokumentieren. Dabei gilt: Verlassen Sie sich bei der Entscheidung um die Beteiligung nur auf die Dinge, die offiziell sind und vorgelegt werden. Mündliche Beteuerungen und Zusicherungen sollten auf Ihre Kauf- bzw. Beteiligungsentscheidung keine Rolle spielen. Im Falle einer offensichtlichen Fehlinformation stärkt der BGH mit diesem Urteil Ihre Möglichkeiten, auch die an den Gesprächen beteiligten Berater mit in die Haftung zu nehmen.