Grundsätzlich ist die GmbH berechtigt, eigene Anteile zu erwerben. Jetzt hat das BMF neue Vorschriften … dazu erlassen, wie eigene Anteile in der Handels- und Steuerbilanz ausgewiesen werden müssen. Danach gilt: Der Erwerb durch die GmbH wird als Kapitalherabsetzung gewertet. Die Veräußerung eigener Anteile wie eine Kapitalerhöhung mit entsprechenden steuerlichen Folgen. Neue Vorgaben gibt es auch für die Verbuchung eines eventuellen Unterschiedsbetrages zwischen Wert und Kaufpreis und die Verbuchung der Aufwendungen (BMF-Schreiben vom 27.11.2013, IV C 2 – S 2742/07/10009).
Will einer der GmbH-Gesellschafter ausscheiden und übernimmt keiner der verbleibenden Gesellschafter den Anteil und ist kein geeigneter Käufer vorhanden, müssen Sie zunächst die steuerlichen Folgen der Übernahme des Anteils durch die GmbH prüfen. Weichen Marktwert und Veräußerungspreis weit voneinander ab, kann das bei einer Weiterveräußerung zu einer Gewinnbesteuerung führen. Hier muss der Steuerberater genau prüfen.