Nach den ersten Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen über die Kernthemen zeichnet sich ab, dass es in der Steuerpolitik keine neuen Eckdaten geben wird. „Notfalls können wir bis 2017 auf neue Steuergesetze verzichten!“. So die CSU. Das geht vor allem zu Ihren Lasten als Privatperson. Sie werden – guter Verdienst vorausgesetzt – doppelt benachteilgt. Entweder, indem Sie bei steigendem Geschäftsführer-Gehalt, immer näher an die Reichensteuer driften. Oder, indem Ihr zusätzlicher Verdienst durch die kalte Progression überproportional besteuert wird.
Für alle Unternehmen bedeutet dieser steuerliche Stillstand für die nächste Jahre zumindest, dass sie nicht mit Steuererhöhungen rechnen müssen. Mit Sicherheit wird es nicht zu einer Erhöhung der Abgeltungssteuer (25 %) kommen. Ungebremst weiter gehen wird aber die Politik der Finanzbehörden, den Ermessenspielraum für steuerliche Gestaltungen per offiziellen Erlass zu gängeln (z. B. Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung, Verrechnungspreise, Funktionsverlagerungsverordnung, E‑Bilanz). Vielen Unternehmen wird es nicht erspart bleiben, steuerliche zulässige Gestaltungen mit Hilfe der Finanzgerichte durchzusetzen.
Vom Tisch ist die Vermögenssteuer. Anders die Finanztransaktionssteuer. Sollte es eine Europa weite Lösung geben, wird sich eine CDU/CSU/SPD-Regierung dem nicht verschließen. Die Steuer wird auf den End-Kunden überwälzt. Unternehmen müssen mit einer Verteuerung aller Finanzdienstleistungen rechnen.