Nutzen Sie mehr als einen Firmenwagen auch für private Fahrten, müssen Sie aufpassen. Soeben hat der Bundesfinanzhof (BFH) einem Finanzamt in letzter Instanz Recht gegeben. Danach müssen Sie für jedes Fahrzeug, dass Sie privat nutzen, nach der 1%-Methode Lohnsteuer zahlen (BFH, Urteil vom 13.6.2013, VI R 17/12).
Geschäftsführer, die zwei oder noch mehr Fahrzeuge nutzen, müssen Ihren Anstellungsvertrag prüfen. Was steht da zur Nutzungsüberlassung? Hier sollte vereinbart sein, dass Sie nur ein Fahrzeug für Privatfahrten nutzen dürfen. Achtung bei der Fahrt zur Wohnung nach einer Geschäftsreise! Nutzen Sie de facto ein zweites für private Zwecke, sollten Sie wenigstens ein Fahrtenbuch führen. Nur so können Sie vermeiden, dass Sie für alle privat genutzten Fahrzeuge voll nach der (teuren) 1-%-Methode Lohnsteuer zahlen müssen.