Kategorien
Volkelt-Briefe

Lohnsteuer: Betriebsfeiern werden günstiger

Saal­-Mie­te, all­ge­mei­ne Kos­ten einer Event-Agen­tur und sonstige …

nicht dem ein­zel­nen Mit­ar­bei­ter zure­chen­ba­re Neben­kos­ten für eine Betriebs­ver­an­stal­tung blei­ben bei der Fest­set­zung der Arbeit­neh­mer-Frei­gren­ze bei der Lohn­steu­er (hier: 110 EUR je Mit­ar­bei­ter) unbe­rück­sich­tigt (BFH, Urteil vom 16.5.2013, VI R 94/10).

Für die Pra­xis: Damit setzt der BFH dem Finanz­amt Gren­zen. Es ist nicht mehr mög­lich, ein­fach sämt­li­che Kos­ten der Betriebs­ver­an­stal­tung auf die Anzahl der teil­neh­men­den Mit­ar­bei­ter zu ver­tei­len. Das Finanz­amt darf nur sol­che Kos­ten auf den Mit­ar­bei­ter über­wäl­zen, die dem tat­säch­lich und direkt zugu­te kommen.

Schreibe einen Kommentar