Kleine GmbHs haben noch 6 Wochen Zeit, den Gesellschaftern …
der GmbH den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 vorzulegen, diesen feststellen und beschließen zu lassen (Frist: 30.11.2012 gemäß § 42a GmbH-Gesetz). Planen Sie die Gesellschafterversammlung rechtzeitig und fassen Sie alle Beschluss korrekt.
Für die Einladung zur Gesellschafterversammlung gilt die Frist von 1 Woche, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Danach ergibt sich folgende Fristberechnung: Spätester Versandtag der Einladung zur Gesellschafterversammlung: 20.11. Zustellung (+ 2 Tage): 22.11. Wochenfrist (+ 7 Tage ab Zugang). Gesellschafterversammlung: Freitag 29.11.2013. Die Gesellschafterversammlung ist dann ordnungsgemäß einberufen (§ 51 GmbH-Gesetz). Wichtig: Auch die Tagesordnung muss den Gesellschaftern mindestens 3 Tage vorher vorliegen. Für die Tagesordnung dieser Gesellschafterversammlung sind diese Formulierungen üblich:
- Feststellung des Jahresabschlusses des Jahres 2012 (GuV, Bilanz, Lagebericht, Anhang)
- Beschluss über die Gewinnverwendung (inkl. Vorschlag der Geschäftsführung zur Gewinnverwendung, also Ausschüttung an die Gesellschafter bzw. Einstellung in Rücklagen) und
- Beschluss der Gesellschafter über die Entlastung der Geschäftsführer.
Für die Praxis: Wir empfehlen exakte Einhaltung des Termins, wenn es mit den Gesellschaftern zu Unstimmigkeiten kommen kann (Familiengesellschaften mit konkurrierenden Stämmen). Auch in GmbHs mit Fremd-Geschäftsführern ist eine korrekte Umsetzung anzuraten. Nur wenn der Beschluss über die Entlastung gefasst wird, ist sichergestellt, können keine Ersatzansprüche gegen den Geschäftsführer geltend gemacht werden.