Für die Berechnung der Pensionsrückstellung ist …
grundsätzlich der bei Vertragsabschluss angenommene Eintritt des Versorgungsfalles anzusetzen. Es gilt das vertraglich vereinbarte Pensionseintrittsalter (hier: 60). Das gilt für alle Pensionsvereinbarungen, die vor dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden (BGH, Urteil vom 24.9.2013, KZR 62/11).
Für die Praxis: Erst in den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 2008 haben die Finanzbehörden offiziell die neuen Vorschriften für ein Renteneintrittsalter auch für GmbH-Geschäftsführer von 66 bzw. 67 Jahren vorgegeben (vgl. Nr. 51/2008). Damit gibt der BGH die Richtung vor, die auch der Bundesfinanzhof (BFH, anhängige Verfahren I R 72/12 und I R 50/13) in der Sache berücksichtigen muss.