Die strittigen Fälle bei Gestaltungen mit Arbeitsverträgen häufen sich. Zuletzt musste …
die Supermarktkette Kaufland 9 Mio. EUR für Scheinarbeitsverträge nachzahlen und legte damit genau den Betrag auf den Tisch, den man mit der Vertragsgestaltung eingespart hatte. Fakt ist: In 80 % aller Unternehmen – auch in kleineren und mittleren Unternehmen – sind externe Arbeitnehmer mit Leiharbeitsverträgen oder Werkverträgen tätig. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass die Arbeitsgerichte diese Gestaltungen monieren. Jüngste Beispiele:
- Leiharbeitnehmer, die über einen längeren Zeitraum beschäftigt werden, haben vollen Anspruch auf Sonderzahlungen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.5.2013, 2 Sa 398/12).
- Leiharbeitnehmer dürfen grundsätzlich nur für einen vorübergehenden Einsatz beschäftigt werden (BAG, Urteil vom 10.7.2013, 7 ABR 91/11).
- Entscheidend ist, was in der Praxis passiert und nicht, was im Vertrag steht (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 1.8.2013, 2 Sa 6/13).
Für alle Arbeitnehmer ist das ein deutliches Signal dafür, vor Ort genau hinzuschauen, Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaftsfunktionäre über die Vor-Ort-Realitäten zu informieren. Im Klartext: Man wird die Gerichte bemühen, um die dehnbaren Begriffe (Was ist: „vorübergehend“?; was heißt: „Werksrealität“?) dingfest zu machen. Darauf sollten Sie sich einstellen.
Für die Praxis: Auch die CDU mit Kanzlerin Merkel haben das Thema unterdessen im Visier. Verlassen Sie sich nicht auf die Zusicherungen der Verleihfirmen oder der Werkvertrags-Dienstleister. Im Zweifel müssen Sie nachzahlen. Prüfen Sie mit Ihrem Anwalt, wie Sie das Rest-Risiko auf den Anbieter überwälzen können.