Vereinbart der Gesellschafter mit seiner GmbH eine niedrige Pacht, …
ist das noch kein Indiz dafür, das es sich um eine Eigenkapital ersetzende Bezuschussung handelt. Mit der Folge, dass der Gesellschafter in einem Insolvenzverfahren die eingenommenen Pachtzahlungen an den Insolvenzverwalter zurückerstatten musste (BGH, Urteil vom 28.5.2013, II ZR 83/12).
Für die Praxis: Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt, dass anhand der Bonität der GmbH zu beurteilen ist, ob es sich bei den Pachtzahlungen um eine Eigenkapital ersetzende Leistung handelt. Danach muss der genaue Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden und lediglich bis zu diesem Zeitpunkt kann eine Rückzahlung von Miet- bzw. Pachtzahlungen verlangt und durchgesetzt werden.