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Volkelt-Briefe

10 Jahre UG: Besser als ihr Ruf – was tun?

mitt­ler­wei­le gibt es die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (UG) – die Mini-GmbH – seit 10 Jah­ren. Fazit: Die Zahl der in Deutsch­land agie­ren­den Limi­t­eds ist dras­tisch zurück­ge­gan­gen. Dafür gibt es der­zeit rund 110.000 UGs. Den­noch: Nach wie vor gibt es schlech­te Noten für die UG. Laut Cre­dit­re­formwei­sen Schuld­ner in der Rechts­form Unter­neh­mer­ge­sell­schaft den höchs­ten Zah­lungs­ver­zug aus (ca. 19 Tage). Der durch­schnitt­li­che Rech­nungs­wert (553 EUR) von UGs liegt deut­lich unter dem Bran­chen­schnitt (1.711 EUR) und damit auch unter dem Ver­gleichs­wert für Unter­neh­men in der Rechts­form GmbH.

Auch aus juris­ti­schen Fach­krei­sen gibt es Kri­tik, z. B. an der 1‑EUR-Kapi­ta­l­aus­stat­tung. In der Pra­xis führt das meist dazu, dass im Insol­venz­fall ein recht­lich gesi­cher­ter Durch­griff auf die Gesell­schaf­ter nicht mög­lich ist. Alter­na­ti­ve: Es wird an einem (redu­zier­ten) Min­dest­ka­pi­tal (z. B. 10.000 EUR) fest­ge­hal­ten. Aber – in den Nie­der­lan­den wird das bereits prak­ti­ziert – das Kapi­tal muss nicht ein­ge­zahlt, son­dern ledig­lich bereit gehal­ten wer­den. Die Dis­kus­si­on dar­über fin­det der­zeit in den Exper­ten­zir­keln und Aus­schüs­sen statt. Bis dahin müs­sen Sie als Geschäfts­füh­rer einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) mit die­sen (Vor-) Urtei­len leben.

Als Geschäfts­füh­rer einer UG sind Sie gut bera­ten, wenn Sie – erfolg­rei­cher Geschäfts­ver­lauf vor­aus­ge­setzt – so schnell wie mög­lich in eine Voll-GmbH umwan­deln. Also dann, wenn in der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Gewinn­rück­la­ge der auf 25.000 EUR feh­len­de Betrag ange­sam­melt ist. Dann genügt ein Kapi­tal­erhö­hungs­be­schluss und die ent­spre­chen­de Mel­dung ans Han­dels­re­gis­ter zur Umwand­lung in die Voll-GmbH.

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