seit 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Zu diesem Jubiläum hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Gutachten in Auftrag gegeben, um nachzuprüfen inwieweit die mit dem Gesetz beabsichtigten Ziele erreicht wurden. Fazit der Studie des Berliner Büros für Recht und Wissenschaft: „Es muss nachjustiert werden“. Aufhorchen lässt die Forderung der Gutachter, Verbänden und Betriebsräten weit reichende, zusätzliche Rechte einzuräumen, mit denen sie die Umsetzung der AGG-Vorschriften in den Betrieben stärker beeinflussen, besser kontrollieren und einfacher gerichtlich nachprüfen lassen können. …
Die Gutachter gehen sogar noch weiter: Ähnlich wie die Frauenquote oder die Vorgaben zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen, wollen sie für weitere diskriminierungs-bedrohte gesellschaftliche Gruppen (Migranten, Minderheiten, ältere Menschen) Quotenregelungen vorgeben. Problem für kleinere Unternehmen: Viele können Quotenvorgaben nicht einhalten – z. B., weil sie spezielle Qualifikationen brauchen, für die es keine geeigneten Bewerber gibt.