Die Zweipersonen-GmbH mit zwei zu 50 % beteiligten Gesellschaftern ist eine sensible Angelegenheit. Solange sich die Beteiligten verstehen, ist Alles kein Problem. Gibt es Konflikte, wird es kompliziert. Wie kompliziert das werden kann, …zeigt aktuell der Fall Tönnies. Vor dem Landgericht Bielefeld streiten derzeit die zwei Erben an dem Milliarden-Fleisch-Imperium um Alles oder Nichts. Problem: Vom Unternehmensgründer gibt es keine klaren Vorgaben oder Verfügungen wie das Unternehmen weitergeführt werden soll. Jetzt muss das Gericht in mühsamer Kleinarbeit den Willen des Gründers nachzeichnen. Das kann dauern.
Der Fall zeigt, dass es hier nicht nur um bestehende Zweipersonen-GmbHs geht. Hier können sich die Beteiligten vor einer Patt-Situation schützen, indem sie einen neutralen Dritten als Schiedsrichter mit ins Boot nehmen (Steuerberater, IHK-Sachverständiger). Schwieriger wird es, wenn ein erfolgreiches Unternehmen in die 2. und 3. Generation geht. Als Gründer müssen Sie schon sehr vorausschauend agieren, um „den Laden zusammenzuhalten“. Dabei gibt es einige Möglichkeiten, wie sie die Risiken verringern und die Überlebensfähigkeit ihres unternehmerischen Werkes sichern: Stückelung der Anteile, Bestimmung der Rechte der Familien-Mitglieder und der Angeheirateten, Bestimmung der erforderlichen Qualifikationen für die Mitarbeit im Unternehmen (vgl. dazu Nr. 26/2014 und Seite 2).